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Öffentliches Personalrecht
Unsere Expertise umfasst die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmenden, Behörden, staatlichen Institutionen und Gemeinwesen in allen personalrechtlichen Belangen und Dienstverhältnissen. Wir stehen Ihnen nicht nur beratend zur Seite, sondern vertreten Sie auch gerichtlich und aussergerichtlich, um Ihre Rechte und Interessen durchzusetzen.
Expertise
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Beratung rund um das öffentlich-rechtliche Verfahren (Gewährung des rechtlichen Gehörs, Erlass von Verfügungen etc.)
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Führen von Beschwerde- bzw. Rekursverfahren
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Revisionen von Personal- und Dienstordnungen
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Erarbeiten von Reglementen und Weisungen
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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Aufhebungsvereinbarungen
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Lohneinreihung und -einstufung
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Beratung von Personalabteilungen
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Unterstützung von Kaderpersonal
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Gesamtarbeitsverträge (GAV)
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Krankentaggeldversicherung
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Sozialversicherung
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Berufliche Vorsorge
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Datenschutz- und Informationsrecht
Unser erfahrenes Team verfügt über umfassendes Fachwissen im öffentlichen Personalrecht und engagiert sich für eine lösungsorientierte Beratung und Vertretung. Wir freuen uns darauf, Sie bei allen personalrechtlichen Fragen unterstützen zu dürfen.
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